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Teilnahmebedingungen zum Chris-Tec Partnerprogramm
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§2 - Teilnahme am Vertrag
Um am Partnerprogramm von Chris-Tec teilzunehmen, muss der Werbepartner das entsprechende Anmeldeformular vollständig ausgefüllt über die Chris-Tec.net Website einreichen. Nach der Anmeldung kann sofort am Partnerprogramm teilgenommen werden. Chris-Tec ist berechtigt, Anmeldungen als ungültig zu erklären. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn Chris-Tec die Werbepartner-Website nach eigenem Ermessen nicht für die Teilnahme am Partnerprogramm einstuft. Dies kann zum Beispiel auf folgende Websites zutreffen:
- sexuell orientierte Websites
- gewaltverherrlichende Websites
- Websites die illegale Aktivitäten darstellen oder beinhalten
- Websites die diskriminierende Inhalte darstellen
- Websites die Urheberrechte verletzen
- Websites die auf andere Art und Weise Rechte Dritter verletzen
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§9 - Vertragsdauer/Kündigung
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen ordentlich gekündigt werden. Eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist zulässig. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:
- eine Verletzung wesentlicher Bestimmungen dieser Vereinbarung
- eine wesentliche Änderung der Gesellschafter- oder Geschäftsführungsverhältnisse bei einer der Parteien
Die Kündigung hat schriftlich mittels E-Mail oder Brief zu erfolgen.
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