Chris-Tec
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Teilnahmebedingungen zum Chris-Tec Partnerprogramm


§1 - Allgemeines, Geltungsbereich

Vertragsgegenstand des Vertrages zwischen dem Werbepartner und dem Chris-Tec Gewerbe ist die Schaltung von elektronischen Anzeigen bei dem Werbepartner durch Chris-Tec. Der Werbepartner erhält keine feste Vergütung, sondern eine erfolgsabhängige Werbekostenerstattung. Diese hängt von dem tatsächlich getätigten Umsatz mit Produkten von Chris-Tec ab, der durch die vom Partner geschaltete Anzeige mit Querverbindung zur Chris-Tec.net Website (Link) zustande gekommen ist. Produkte dieses Vertrages sind Produkte, die über die Website von Chris-Tec.net kostenpflichtig erworben werden können.



§2 - Teilnahme am Vertrag

Um am Partnerprogramm von Chris-Tec teilzunehmen, muss der Werbepartner das entsprechende Anmeldeformular vollständig ausgefüllt über die Chris-Tec.net Website einreichen. Nach der Anmeldung kann sofort am Partnerprogramm teilgenommen werden. Chris-Tec ist berechtigt, Anmeldungen als ungültig zu erklären. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn Chris-Tec die Werbepartner-Website nach eigenem Ermessen nicht für die Teilnahme am Partnerprogramm einstuft. Dies kann zum Beispiel auf folgende Websites zutreffen:
  • sexuell orientierte Websites
  • gewaltverherrlichende Websites
  • Websites die illegale Aktivitäten darstellen oder beinhalten
  • Websites die diskriminierende Inhalte darstellen
  • Websites die Urheberrechte verletzen
  • Websites die auf andere Art und Weise Rechte Dritter verletzen



§3 - Höhe der Werbekostenerstattung

Chris-Tec.net zahlt dem Werbepartner gemäß dieser Vereinbarung eine Werbekostenerstattung. Die Höhe dieser Werbekostenerstattung liegt bei ,00% des vom Kunden erreichten Warenwertes. Versand- und Transportkosten werden in der Werbekostenerstattung nicht berücksichtigt. Es werden nur Artikel berücksichtigt, die bestellt, versendet, bezahlt und nicht retourniert oder storniert wurden.



§4 - Honorarzahlung

Das Honorar wird monatlich am letzten Tage eines Monats abgerechnet. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung. Ein Mindestguthaben ist nicht erforderlich. Wenn ein Produkt, das zu einer Werbekostenerstattung berechtigt, vom Kunden zurückgesandt und/oder nicht fristgemäß bezahlt wird bzw. die Bestellung storniert wird, zieht Chris-Tec den entsprechenden Werbekostenerstattungsbetrag von der Zahlung ab. Sofern schon eine Zahlung erfolgte und innerhalb eines Monats keine weiteren Umsätze mehr getätigt werden, übersendet Chris-Tec dem Partner eine Rechnung über den etwa noch geschuldeten und rückzahlbaren Honorarbetrag.

Sollten die vom Partner hinterlegten Bankdaten fehlerhaft sein oder werden, wird Chris_Tec die Zahlung so lange zurückhalten, bis die Daten korrigiert wurden, mindestens jedoch bis zum nächsten turnusmäßigen Auszahlungszeitpunkt. Chris-Tec kann jederzeit die angebotenen Zahlungsmethoden ändern oder abschaffen. Der Partner kann die bevorzugte Zahlungsmethode jeweils ausschließlich aus den angebotenen Zahlungsmethoden wählen. Die Zahlung erfolgt jeweils in EUR.
Chris-Tec ist berechtigt, Zahlungen für vermittelte Bestellungen einzubehalten, wenn solche Bestellungen unter einer Verletzung der Bestimmungen dieser Bedingungen zustande gekommen sind.



§5 - Richtlinien

Kunden, die Produkte von Chris-Tec über den Link eines Werbepartners erwerben, sind Kunden von Chris-Tec.net. Die zwischen Kunden und Chris-Tec entstehende Rechtsbeziehung ist eigenständig und unabhängig von etwaigen Rechtsbeziehungen zwischen dem Werbepartner und dem Kunden.



§6 - Spezifikationen der Partner-Website

Chris-Tec stellt dem Werbepartner in elektronischer Form Grafiken und Texte zur Verfügung. Der Werbepartner erklärt, dass er diese zur Verfügung gestellten Materialen, Daten und Bilder nur in rechtsmäßiger Weise und den Vorgaben dieser Vereinbarung benutzen wird. Des Weiteren erklärt er, dass er diese Materialien, Daten und Bilder nicht verändern wird, außer um Größenanpassungen vorzunehmen. Der Verkauf sowie die Weitergabe dieser Materialien, Daten und Bilder sind untersagt. Chris-Tec behält sich sämtliche Rechte hinsichtlich des Logos und anderen gewerblichen Schutzrechten.



§7 - Gewährleistung/Haftung des Partners

(1) Der Partner ist verantwortlich für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung seiner Website sowie für sämtliches Material, das auf der Website erscheint. Der Partner gewährleistet insbesondere die in §2 genannten Voraussetzungen auf seiner Website.

(2) Der Partner haftet für diese Zusicherungen und wird Chris-Tec von allen Nachteilen befreien und von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte freistellen, die aufgrund des Nichtzutreffens der Zusicherungen entstehen.



§8 - Beziehungen zwischen den Parteien

Beide Parteien betreiben ihre Sites unabhängig voneinander und sind für ihre Websites technisch, inhaltlich und im Design allein verantwortlich. Diese Vereinbarung begründet weder eine Gesellschaft oder Gemeinschaft noch ein Arbeitsverhältnis oder einen Handelsvertretervertrag zwischen den Parteien. Keine der Parteien ist berechtigt, im Namen der jeweils anderen Partei aufzutreten und/oder für die jeweils andere Partei Angebote anzunehmen, Zusicherungen, Verpflichtungserklärungen oder sonstige Erklärungen abzugeben.



§9 - Vertragsdauer/Kündigung

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen ordentlich gekündigt werden. Eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist zulässig. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:
  • eine Verletzung wesentlicher Bestimmungen dieser Vereinbarung
  • eine wesentliche Änderung der Gesellschafter- oder Geschäftsführungsverhältnisse bei einer der Parteien
Die Kündigung hat schriftlich mittels E-Mail oder Brief zu erfolgen.



§10 - Kündigungsfolgen

Mit Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen sämtliche nach dieser Vereinbarung eingeräumten Nutzungsrechte des Partners an den von Chris-Tec zur Verfügung gestellten Materialien.

Ein Anspruch des Partners auf Werbekostenerstattung für Verkäufe von Produkten besteht nur für die Dauer der Vereinbarung. Bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung entstehende Werbekostenerstattungen bleiben geschuldet, sofern die entsprechenden Bestellungen nicht widerrufen oder nicht bezahlt werden. Chris-Tec ist berechtigt, die abschließende Zahlung an den Partner für einen angemessenen Zeitraum zurückzubehalten, jedoch mindestens bis 30 Tage nach Ende des jeweiligen Monats, um sicherzustellen, dass der richtige Betrag gezahlt wird. Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung dieses Vertrages sind ausgeschlossen. Diejenigen Bestimmungen dieses Vertrages, die ihrer Natur nach auch nach Beendigung dieses Vertrages Geltung beanspruchen, gelten weiter fort.



§11 - Änderungen der Teilnahmebedingungen

(1) Chris-Tec behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen während der Vertragsdauer zu ändern oder neu zu fassen.

(2) Chris-Tec wird seinen Vertragspartner auf jede Änderung der Teilnahmebedingungen per E-Mail hinweisen und ihm die Möglichkeit geben, ihre aktuelle Fassung einzusehen.

(3) Der Vertragspartner ist berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. Geht Chris-Tec binnen sieben Tagen nach Bekanntgabe der geänderten Teilnahmebedingungen kein Widerspruch durch den Vertragspartner zu, gelten die Änderungen als vom Vertragspartner akzeptiert und werden Teil der bestehenden Vertragsbeziehungen.

(4) Chris-Tec wird den Partner bei jeder Änderung der Teilnahmebedingungen auf das Recht zum Widerspruch hinweisen.

(5) Diese Regelungen gelten auch für die Neukalkulation der Werbekostenerstattung.



§12 - Vertragsänderungen

Diese Vereinbarung gibt den Inhalt der vertraglichen Abreden zwischen den Parteien abschließend wieder und ersetzt alle etwaigen bisherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien betreffend den Vertragsgegenstand. Nebenabreden, auch mündlicher Art, sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung werden per e-Mail oder auf der Website kommuniziert. Änderungen, die auf Wunsch des Partners eingeführt werden, müssen von Chris-Tec schriftlich bestätigt werden.



§13 - Teilnichtigkeit

Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommende Bestimmung vereinbaren.



§14 - Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Sind die Vertragsparteien Kaufleute, ist das Gericht am Geschäftssitz von Chris-Tec zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.



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