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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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§4 - Lieferung
(1) Die Lieferung erfolgt durch Sendung des Kaufgegenstands an die vom Käufer mitgeteilte Adresse. Soweit Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, beträgt die Lieferfrist im Allgemeinen 3-4 Werktage nach Erhalt des Kaufpreises. Diese Angaben sind unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Die Kosten für den Versand per Vorkasse des Kaufgegenstands betragen EUR 3,00 Euro und sind vom Käufer zu tragen. Für Auslandslieferungen (Versand nur per Vorkasse) wird, soweit nichts anderes angegeben ist, der Preis für Verpackung und Versand gesondert nach Gewicht berechnet. Wenn der Käufer eine spezielle Art der Versendung wünscht, bei der höhere Kosten anfallen, so hat er auch diese Mehrkosten zu tragen. Die Versandkosten für den Auslandsversand sollten daher vorher mit uns abgesprochen werden.
(3) Erwirbt der Käufer den Kaufgegenstand für seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands auf ihn über, sobald Chris-Tec den Kaufgegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(4) Der Käufer hat die Möglichkeit, den Kaufgegenstand per Download vom Chris-Tec Server zu beziehen. In diesem Fall wählt der Käufer beim Bestellvorgang die Lieferart 'Download' aus. Der Käufer hat nach Geldeingang dann 72 Stunden Zeit, die Datei von dem Server herunterzuladen. Die Datei kann maximal 5 mal heruntergeladen werden.
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§8 - Gewährleistung
(1) Chris-Tec trägt Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelfrei ist.
(2) Ist der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelhaft, hat der Käufer das Recht, als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines mangelfreien Kaufgegenstands zu verlangen. Chris-Tec behält sich vor, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. In diesem Fall beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(3) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, hat der Käufer den Kaufgegenstand unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist. Wenn sich ein Mangel zeigt, so hat er diesen Chris-Tec unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt der Kaufgegenstand als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt der Kaufgegenstand auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
(4) Liefert Chris-Tec zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Kaufgegenstand, kann Chris-Tec vom Käufer Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen.
(5) Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren.
(6) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung, Installation oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen Chris-Tec. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren.
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